Ein Forum für den internationalen Dialog

Globalisierung politisch gestalten

Selbstverpflichtung

Wir, die Stiftung Entwicklung und Frieden (sef:) verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Website stellen oder auf Anfrage elektronisch bzw. postalisch versenden:

  1. Name, Anschrift und Gründungsjahr
    Stiftung Entwicklung und Frieden (sef:)
    Dechenstraße 2, 53115 Bonn
    Gründungsjahr 1986
     
  2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
    Kurzprofil und Geschichte der sef:
    Satzung der sef: vom 1.1.2014 (pdf)
    Geschäftsordnung für das Kuratorium vom 30.11.1998 (pdf)
    Geschäftsordnung für den Vorstand vom 21.2.2007 (pdf)
    Geschäftsordnung für den Beirat vom 5.2.1998 (pdf)
    Allg. Anweisungen für die Geschäftsführung vom 5.2.1998 (pdf)
     
  3. Angaben zur Steuerbegünstigung
    Bescheid der Gemeinnützigkeit vom 23.03.2021 (pdf)
     
  4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
    Kuratorium
    Vorstand
    Beirat
    Geschäftsführung
    Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen
     
  5. Tätigkeiten unserer Organisation
    Jahresberichte
     
  6. Personalstruktur
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
     
  7. Angaben zur Mittelherkunft
    Jahresberichte mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
     
  8. Angaben zur Mittelverwendung
    Jahresberichte mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
     
  9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
    - keine
     
  10. Zuwendung, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen.
    - Land Nordrhein-Westfalen (siehe Jahresbericht 2022, S. 26ff)
    - Weitere Zuwendungen, die diese Schwelle überschreiten, hat die 
       Stiftung nicht (noch nie) erhalten

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.

Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (z.B. Kassenprüfer), dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

Bonn, 05. März 2024

NewsletterAbonnieren Sie unseren Newsletter